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Tankanlagen und der TÜV - wann muss geprüft werden?

Grundsätzlich sind alle Tankanlagen überwachungspflichtig und unterliegen der Prüfung durch den TÜV. Allerdings gibt es Unterschiede im Umfang der Prüfung und im Prüfturnus. Alle unterirdischen Anlagen sind erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig. Der Prüfturnus beträgt 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten 2,5 Jahre. Oberirdisch aufgestellte Tankanlagen, die ein Volumen von mehr als 1.000 Litern aufweisen, sind erstmalig vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Weist die Tankanlage ein Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern auf, muss alle 5 Jahre wiederkehrend geprüft werden, im Wasserschutzgebiet bereits jeweils nach 2,5 Jahren.

TTS kümmert sich fachgerecht um jeden festgestellten TÜV-Mangel und findet immer eine passende Lösung.

Sie haben Fragen zu unserem Leistungsangebot? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kompetent beraten!

Was wird eigentlich vom TÜV geprüft?

Bei oberirdischen Behältern in einem Auffangraum werden Aufstellung und Behälterausrüstung geprüft. Die Funktionsprüfung des Grenzwertgebers dient der Feststellung der Überfüllsicherung. Der Tankraum beziehungsweise die Auffangwanne wird auf Dichtheit und Fassungsvermögen geprüft. Es erfolgt eine visuelle Dichtheitsprüfung des Behälters und der Rohrleitungen. Bei unter- und oberirdischen Behältern, die mit Leckanzeigegeräten ausgestattet sind, erfolgt eine Funktionsprüfung des Leckanzeigers und des Grenzwertgebers. Außerdem werden Ausrüstung und Einbau geprüft. Die unterirdischen Rohrleitungen werden einer Dichtheitsprüfung unterzogen.


Was tun, wenn vom TÜV Mängel an der Tankanlage festgestellt werden?

Wenn Ihr Tank zu den aufgezählten Anlagen gehört, muss die Anlage durch den TÜV geprüft werden. Sollten sich bei dieser TÜV-Abnahme Mängel zeigen, so sind Sie verpflichtet, diese Mängel innerhalb der Ihnen gesetzten Frist beseitigen zu lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an uns. Wir beseitigen nicht nur die festgestellten Mängel, sondern bieten Ihnen einen umfassenden Service. Wir kümmern uns um die Beauftragung und Koordination mit dem Sachverständigen. Wir stellen das Prüf- und Abnahmeprotokoll zu und sorgen dafür, dass die zuständige Überwachungsbehörde eine Kopie als Nachweis erhält. Legen Sie diese Aufgaben in unsere Hände - wir erledigen das für Sie: pünktlich, professionell und zuverlässig.


Galerie zur Mängelbeseitigung