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TTS – Ihr Öltank-Spezialist aus Köln informiert zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

TTS – Ihr Öltank-Spezialist aus Köln informiert zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat nur wenige direkte Auswirkungen auf bestehende Ölheizungen und Öltanks. Dennoch sind Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Heizungsanlagen den energetischen Anforderungen entsprechen. Insbesondere ältere Ölheizungen könnten durch eine Modernisierung von reduziertem Energieverbrauch und
verringertem CO2-Ausstoß profitieren.

Auch bei Öltanks gelten weiterhin gesetzliche Vorschriften, die bestimmte Sicherheitsstandards verlangen. Regelmäßige Wartung ist erforderlich, um potenzielle Umweltgefahren zu minimieren.

Unser Tankservice für den Raum Köln bietet professionelle Dienstleistungen wie Tankreinigung, Öltankentsorgung, Tankschutz und Wartung an. Wir unterstützen Hausbesitzer dabei, ihre Ölheizungen und Öltanks in Übereinstimmung mit den GEG-Vorgaben zu optimieren und einen sicheren sowie effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bestehende Ölheizungen:

Was Sie jetzt wissen müssen!

Die gute Nachricht: Auch nach Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 können viele Besitzer von bestehenden Ölheizungen ihre Anlagen weiterhin nutzen und auf die Stärken des Flüssigbrennstoffs setzen.

Entsprechend dem neuen GEG gelten für bestehende Ölheizungen folgende Regelungen:

  1. Konstanttemperaturkessel: Heizungsanlagen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten, wenn der Eigentümer die Wohnung seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt – in diesem Fall kann der Konstanttemperaturkessel weiterbetrieben werden.
  2. Öl-Brennwert- und Niedertemperatur-Heizkessel: Diese Heizkesseltypen müssen nicht ausgetauscht werden und unterliegen keinen neuen GEG-Auflagen. Sie können weiterhin problemlos betrieben werden, auch bei Reparaturen.
  3. Frist für fossile Brennstoffe: Die Nutzung von fossilen Brennstoffen ist bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt. Gleichzeitig wird intensiv an der Entwicklung erneuerbarer Flüssigbrennstoffe gearbeitet, die zukünftig in Ölheizungen eingesetzt werden können.

Fazit: Trotz des neuen GEG können Besitzer bestehender Ölheizungen diese weiterhin nutzen und von Vorteilen wie eigenständiger Energiebevorratung, zuverlässiger Wärmeversorgung und stabiler Preisentwicklung auf den Energiemärkten profitieren. Auch in Zukunft bleibt der Tankservice wichtig, um den sicheren und effizienten Betrieb Ihres Öltanks zu gewährleisten. Die TTS Technischer Tankservice aus Köln ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um
Ihren Heizöltank.

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